psychische Gefährdungsbeurteilung
Pflicht für jeden Arbeitgeber seit 2013. Wir helfen die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen zu erfüllen und gleichzeitig einen Benefit für das Betriebsklima zu schaffen.
Die rechtliche Grundlage in Deutschland ist das „Arbeitsschutzgesetz“ (ArbSchG). Der § 5 verpflichtet den Arbeitgeber, jeden Arbeitsplatz hinsichtlich besonderer Gefährdungen zu beurteilen, bzw. beurteilen zu lassen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das betrifft nicht nur physische Aspekte wie beispielsweise eine Gefährdung, die durch Maschinen entsteht, sondern seit 2013 auch psychische Belastungen, welche am Arbeitsplatz entstehen können. Sie als Arbeitgeber sind nicht nur in der Pflicht dem nachzugehen, sondern haben dadurch die Möglichkeit Verluste zu reduzieren und sich bei ihren Mitarbeitern als guter Arbeitgeber zu positionieren. Wir führen die Gefährdungsbeurteilung einfach und schnell in ihrem Betrieb durch, und bieten auf Wunsch auch individuell zugeschnittene Maßnahmen für ihren Betrieb.
Ablauf in der Praxis
Wir führen zunächst über eine Mitarbeiterbefragung eine primäre Gefährdungsbeurteilung durch. Dies kann sowohl digital als auch analog geschehen. Die Auswertung dieser Befragung stellt die Basis für die geforderte Gefährdungsbeurteilung dar. Mit der Analyse dieser Auswertung können und sollen Bedürfnisse und Schwachstellen herausgearbeitet werden. Mit diesem Wissen kann man dann entsprechende Maßnahmen ergreifen, um eine Verbesserung zu erzielen.
So einfach wie möglich, aber so umfangreich wie nötig ist hier das Motto!