Seit dem 01.01.2019 hat jede sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerin den Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung, sowie 15% Arbeitgeberzuschuss. Der Arbeitgebende ist frei in der Gestaltung und darf somit auch den Anbieter auswählen.
Seit dem 01.01.2022 ist der Arbeitgebende verpflichtet im Klagefall nachzuweisen der Arbeitnehmerin Sach- und Fachgerecht über ihren Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge aufgeklärt zu haben. Dies birgt einige rechtliche Fallstricke.
Jannik Eckert ist seit 7 Jahren als Unternehmer in der Versicherungsbranche für ERGO tätig und spezialisiert auf Vorsorgeprodukte. Seit 3 Jahren bieten sein Team und er ein rundum-sorglos-Konzept für bAV in KMU´s an, inklusive kostenloser Versorgungsordnung für deinen Betrieb.